Apple: US-Bundeskommission für Digitale Plattformen geplant

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Die Big-Tech-Konzerne haben kaum mehr Ruhe, ihr Geschäftsmodell in Ruhe weiterzuemntwickeln. Es vergeht kaum eine Woche ohne eine neue kartellrechtliche Bedrohung. So planen die USA nun, eine neue Kommission aufzustellen, die speziell die GAFA (Google, Apple, Facebook und Amazon) an die Kette legen soll

Bundeskommission soll mit digitaler Kompetenz ausgestattet sein

Das größte Problem der aktuellen Behörden wie der FTC ist die mangelnde technische Kompetenz. Ähnlich wie die EU.Kommission versucht man, digitale Probleme mit analogen Lösungen zu bekämpfen. Die Amerikaner wollen das anders lösen. Der US-Senator Michael Bennet bringt dazu den Digital Platform Commission Act in den Kongress ein, wie das Nachrichtenmagazin Engadget berichtetDer Antrag soll idealerweise in einer fünfköpfigen Expertenkommission münden. Explizit sollen diese Experten aus den Bereichen Informatik, Softwareentwicklung und Technologiepolitik kommen.

Weitreichende Befugnisse

Im Rahmen der Kommission wird ein „Code Council“, der sich aus Technologen und Experten von öffentlichem Interesse zusammensetzt, Standards und Strategien erarbeiten, die umgesetzt werden könnten. Die Kommission wäre dafür verantwortlich, „die Fairness und Sicherheit von Algorithmen auf digitalen Plattformen“ zu gewährleisten und den Wettbewerb zu fördern. Bei festgestellten Verstößen soll die Kommission eigenständig Untersuchungen einleiten, Sanktion verhängen und neue Regeln festsetzen dürfen. Diese sieben Punkte stehen dabei besonders im Fokus:

  1. Zugang zu digitalen Plattformen für bürgerschaftliches Engagement und wirtschaftliche und Bildungschancen.
  2. Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und öffentliche Sicherheit.
  3. Wettbewerb und Verbraucherschutz, wie niedrigere Preise und bessere Servicequalität.
  4. Verhinderung schädlicher Konzentrationen privater Macht auf kritische digitale Infrastrukturen.
  5. Ein robuster und wettbewerbsfähiger Marktplatz für Ideen.
  6. Schutz der Verbraucher vor irreführenden, unfairen, ungerechten, unangemessenen oder missbräuchlichen Praktiken, die von digitalen Plattformen begangen werden.
  7. Sicherstellung, dass die algorithmischen Prozesse digitaler Plattformen fair, transparent und sicher sind.

Empfindliche Strafen

Der US-Senator denkt dabei einen Schritt weiter und legt auch fest, welche potenziellen Strafen die Bundeskommission aussprechen kann. Bei Verstößen sollen Bussgelder in Höhe von 15% des weltweiten Jahresumsatzes ausgesprochen werden können:

  • ie Kommission kann einen Beschluss erlassen, um eine Person, die gegen dieses Gesetz verstößt, aufzugeben und zu unterlassen oder gegebenenfalls eine Entschädigung zu zahlen.
  • Legt eine zivilrechtliche Strafe für jede digitale Plattform fest, die wissentlich gegen dieses Gesetz verstößt.
  • weist die Kommission an, eine zivilrechtliche Sanktion für einen Verstoß gegen dieses Gesetz in einer Höhe festzulegen, die sie für notwendig hält, um zukünftige Verstöße abzuschrecken.
  • Begrenzt den Gesamtbetrag der zivilrechtlichen Sanktionen, die während eines Jahres auf eine digitale Plattform verhängt wurden, auf nicht mehr als 15% ihres gesamten weltweiten Umsatzes im Vorjahr.

Damit dürfte auch sichergestellt werden, dass die Bundeskommission, sofern sie umgesetzt werden sollte, alles andere als ein zahnloser Papiertiger ist.

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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