EU sagt fest verklebten Akkus den Kampf an – ab 2027 müssen diese wechselbar sein

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Meine Karriere im Apple-Kosmos habe ich seinerzeit mit einem iPod Classic und einem MacBook 13″ aus weißem Polycarbonat begonnen. Bei dem besagten macBook konnte ich nicht nur den RAM wechseln, auch die Batterie ließ sich mit einer 5-Cent-Münze wechseln. Mit der Einführung der Retina-Modelle ging Apple zu einem festverklebten Akku über. Diese Praxis behält man nach wie vor bei, wobei sich der festverklebte Akku seit dem neuen MacBook Pro mit Apple Silicon deutlich besser wechseln lässt. Der EU reicht das dennoch nicht.

EU beschließt das Aus festverklebter Akkus

Im Zuge der Nachhaltigkeit schießt die EU leider oft deutlich über das Ziel hinaus, diese überraschend eindeutig verabschiedete Maßnahme (587 Ja-Stimmen zu lediglich 9 Nein-Stimmen) ist jedoch eine sinnvolle Maßnahme. Konkret ist damit eine Regelung gemeint, die zukünftig fest verklebte bzw. fest verbaute Akkus unmöglich macht.

EU schließt mögliche Schlupflöcher und Apple muss im iPhone und iPad umdenken

Fest verbaute Akkus, explizit auch in Smartphones (also iPhone) und Tablets (betrifft folglich auch das iPad) sind deshalb unmöglich, weil die EU eine genaue Definition darüber veröffentlicht hat. Im EU-Deutsch liest sich das wie folgt:

Als vom Endnutzer entfernbar sollte eine Gerätebatterie gelten, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus dem Produkt entfernt werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, die Werkzeuge werden kostenlos bereitgestellt, oder von herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmittel für die Demontage. Als handelsübliche Werkzeuge werden Werkzeuge angesehen, die Endnutzern ohne Nachweis von Eigentumsrechten auf dem Markt zur Verfügung stehen und ohne Einschränkungen – mit Ausnahme von Gesundheits- und Sicherheitseinschränkungen – verwendet werden können.

Im Fall von iPhone, iPad und MacBook darf Apple laut dieser Regelung also keine speziellen Torx-Schrauben mehr verwenden, denn dafür bräuchte der Verbraucher ein Spezialwerkzeug.

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Bereits ab 2027 gültig

Ein wechselbarer Akku ist bereits im iPhone eine Herausforderung, eine ganz andere Nummer ist das iPad. Hier ist derzeit nicht einmal ein Akkuwechsel durch Apple selbst vorgesehen. Wer ein iPad mit einer defekten Batterie hat, bekommt ein Austauschgerät. Der iPhone-Konzern muss sich dabei sputen – die beschlossene Regelung soll bereits 2027 in Kraft treten.

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Recycling und Dokumentation werden Pflicht

Andere Neuregelungen betreffen die Recycling-Quote von Materialien, die in Akkus zum Einsatz kommen. Diese steigt kontinuierlich an und erreicht 2031 den Wert von 80 Prozent (Lithium) bzw. 95 Prozent (Kobalt, Kupfer, Blei, Nickel). Außerdem muss der CO2-Fußabdruck aller „Traktionsbatterien“ angegeben werden, dazu zählen auch elektrische Roller und Fahrräder. Man will so den gesamten Lebenszyklus aller batteriebetriebener Geräte abbilden und für einen Transparenzwettbewerb sorgen.

Was sagt Ihr dazu? Wie findet Ihr diese Maßnahmen? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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