App Store: Apple muss Links für externe Angebote zulassen – Cupertino reagiert mit hohen Hürden

Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,

Der gesetzliche Zwang, dass Apple seinen App Store öffnen muss, fand seinen Ursprung unter anderem in einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Apple und Epic Games. Hier gibt es nun eine finale Entscheidung, die eigentlich keine Entscheidung ist.

Apple siegt in 9 von 10 Punkten

Konkret klagte Epic Games letzendlich dagegen, dass man die 30% Provision ungerecht findet und man eine Zahlung mittels Link in ein externes Angebot implementieren will. Apple sperrte den Entwickler-Account von Epic Games und der iPhone-Konzern bekam in 9 von 10 Anklagepunkten Recht. Doch in einem Punkt konnte Epic dennoch einen Erfolg verbuchen: Aktuell ist es Entwicklern im App Store nicht gestattet, Links auf externe Angebote außerhalb des App Stores einzublenden. Diese Regel erklärten die US-Richter für ungültig – mit der Konsequenz, dass Anbieter auf externe Bezahldienstleister verweisen dürfen.

Oberster Gerichtshof hört sich den Fall gar nicht erst an

Soeben hat der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten bekannt gegeben, den Fall Apple gegen Epic nicht anzuhören. Beide Parteien hatten das Oberste Gericht aufgerufen, in diesem Fall eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Da das Gericht den Fall nun nicht verhandelt, bleibt es bei der Entscheidung der bisherigen Instanzen. Dies bedeutet, dass Apple zukünftig Verweise auf externe Angebote dulden muss.

Apple macht das Angebot extrem unlukrativ

Apple generiert einen nicht unwesentlichen Teil seiner Umsätze mittlerweile aus der Service-Sparte und die Einnahmen aus dem App Store machen hier einen Großteil aus. Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, dass Apple die Hürden so hoch wie möglich legt.

Zunächst einmal müssen sich Entwickler sich bewerben, anschließend müssen die Apps mithilfe eines „StoreKit External Purchase Link Entitlements„ gesondert durch die Prüfer freigegeben werden. Entwickler, die Inhalte außerhalb des App Store verkaufen, sind weiterhin verpflichtet, eine Umsatzbeteiligung von 27 Prozent an Apple abzuführen. Das sind nur 3 Prozent weniger als bei Käufen über den App Store fällig werden. Um Apple kein Geld vorenthalten zu können, müssen Entwickler monatlich Bericht erstatten und dies auch, wenn gar keine Umsätze generiert worden sind.

Auch der Gewinn für den Entwickler dürfte nicht höher sein: Der Konzern verpflichtet den Entwickler zu seiner Umsatzbeteiligung von 27%, bei Abos sind es 12%. Nur zum Vergleich: bei einer Abwicklung über den App Store sind es 30% bzw. 15% – der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur geringfügig höheren Marge.

In der EU wird es einen separaten App Store geben

In diesem Kontext sei noch einmal auf das Side-Loading hingewiesen. Apple hat nunmehr bestätigt, dass es vom App Store zwei Varianten geben wird. Den regulären App Store sowie eine speziell angepasste Variante: Letztere wird es nur in Europa geben, freigeschaltet in der kommenden Woche mit iOS 17.3.

Was sagt Ihr dazu? Wie findet Ihr das Vorgehen von Apple im App Store? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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