StreamOn ist konform mit der Netzneutralität – oder doch nicht?

Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,

der Header verrät es ja schon…. Die Bundesnetzagentur hat nun nach knapp 6 Monaten am 09.10.17 ein erstes, vorläufiges Ergebnis im Zuge der Untersuchung bezüglich des Telekomangebotes “StreamOn” vorgestellt.

Grundsätzlich lässt sich erst einmal festhalten, dass die Bundesnetztagentur das sogenannte “Zero-Rating” Angebot StreamOn des Bonner Mobilfunkers für zulässig erklärte. Das Grundprinzip, einzelne Dienste wie Netfliy, Spotify oder Ähnliche nicht auf das inkludierte Datenvolumen des jeweiligen Tarifes anzurechne, ist aufgrund einer sehr schwammig formulierten EU-Verordnung keinesfalls wettbewerbsverzerrend.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass man sich hierbei aufgrund eines freien Binnenmarktes explizit auf die EU-Verordnung beruft. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass die EU-Wettbewerbskomission die entsprechende Formulierung härter ausformulieren muss!!

Worum geht es nun also konkret? Genau genommen stört man sich an dem Kleingedrucktem. Genauer gesagt gibt es hierbei zwei explizit erwähnte Kritikpunkte.

Da wäre zum einen die Drosselung der Übertragungsqualität der Videodienste in den kleineren Tarifen; wo die Audiodienste eben keine Einbuße der Qualität hinnehmen müssen. Zudem stört sich die Bundesnetzagentur daran, dass beim EU-Roaming das Angebot nicht gleichwertig wie in Deutschland genutzt werden kann.

Nun hat die Telekom zwei Wochen Zeit, die genannten Mängel auszuräumen.

Wie man nun anschaulich verfolgen kann, ist die Netzneutralität sicherlich ein heeres Ziel. Im Grunde genommen kann so etwas nicht in Deutschland sondern eben nur auf EU-Ebene entschieden werden. Denn wie in diesem Fall geht es im Zweifel eben um die Frage des freien Wettbewerbs. bevor also wieder alle auf die Bundesnetzagentur und die Telekom schimpfen, sollten Sie ihren Frust also eher konstruktiv in die Richtung EU-Komission kanalisieren. Denn sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten, ist eine Klage seitens der Telekom auf die Wettbewerbsfreiheit innerhalb der EU meines Erachtens nicht weit entfernt.

Das war es von mir zu diesem Thema.

 

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick

P.S. Hat Dir dieser Artikel gefallen? Dann unterstütze mich doch einfach via Paypal

2 thoughts on “StreamOn ist konform mit der Netzneutralität – oder doch nicht?

Add yours

Kommentar verfassen

Proudly powered by WordPress | Theme: Baskerville 2 by Anders Noren.

Up ↑

Discover more from appletechnikblog

Subscribe now to keep reading and get access to the full archive.

Continue reading