Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,
Einer meiner Lieblingswitze über Deutschland hat mit dem Länderkürzel zu tun – das DE steht nicht für Deutschland, es steht für Digitales Entwicklungsland. Mittlerweile hat auch die Bundesregierung eingesehen, dass es so nicht weitergehen kann und in dieser Woche einen Gesetzesentwurf für eine dringende Anpassung des Onlinezugangsgesetzes vorgelegt. Ziel dieser Änderung ist der Aufbau einer benutzerfreundlichen Verwaltung.
Bund will auf mobile Apps setzen
Der Gesetzentwurf, auf den sich das Kabinett trotz strittiger Zeiten ohne Einspruch einer der Koalitionspartner geeinigt hat, legt nach Angaben der Regierung ein Fundament für den zügigen Aufbau der digitalen Verwaltung, das gleichzeitig auch die Verknüpfung mit anderen IT-Projekten wie etwa der „digitalen Identität“ zulässt.
Laut dem Entwurf, hier als PDF nachzulesen, will man vorrangig mobile Apps anbieten. Zumindets lässt ein formulierter Hinweis darauf deuten. Demzufolge würden elektronisch angebotene Verwaltungsdienstleistungen viel häufiger genutzt , wenn diese als native App angeboten werden. Das ist absolut zutreffend, liegt aber auch am miserablen Aufbau vieler städtischer/ kommunaler Webauftritte. Konkret heißt es wie folgt:
Mobile Apps sind geeignet, die Nutzungsquote von Onlineangeboten zu erhöhen, da sie die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Onlineangeboten in den Blick nehmen und insofern die Nutzerzentrierung dieser Angebote steigern“.
Zitat aus dem Entwurf
Als Beispiele werden die Ummeldung, Beantragung von sozialen Transferleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld oder auch Eheschließungen genannt.
15 wichtige Leistungen sollen bis 2024 über Apps erfolgen
Laut Gesetzesänderung sollen mit dem Onlinezugangsgesetz bis 2024 15 wichtige Dienstleistungen digitalisiert werden, ein besonders ambitioniertes Vorhaben. Dafür soll jedem Bundesbürger eine sogenannte “BundID” zugewiesen werden. Hierbei handelt es sich um ein zentralisiertes Bürgerkonto mit entsprechendem Postfach. Um dies nutzen zu können, muss der Personalausweis zwingend mit der Onlineausweisfunktion ausgestattet sein, was mir erhebliche Bauchschmerzen bereitet.
Viele (datenschutzrechtliche) Fragen bleiben offen
Es gibt einige Gründe, warum nicht nur ich diesem Vorhaben kritisch gegenüberstehe. Dabei geht es nicht um den Ansatz an sich. Wir brauchen Digitalisierung. Aber in der Vergangenheit zeigte der Bund wiederholt grundlegende schwere handwerkliche Fehler bei der Umsetzung. So fehlt beispielsweise die ausdrückliche Verpflichtung, das komplette System mit einer “End-to-End”-Verschlüsselung zu versehen – was die Gefahr immens erhöht, dass Behörden auf Landes- und Kommunalebene zwecks Kosteneinsparung darauf verzichten. Auch die explizit vorgeschriebene Onlineausweisfunktion ist noch zu kompliziert. Und dann wäre da noch die Frage, über welchen Zugang die Mobil-Apps bereit gestellt werden.
Mit dem höchstwahrscheinlich in iOS 17 eingeführte Sideloading könnte der Bund speziell dafür einen eigenen App-Store aufbauen. Ich bezweifle jedoch, dass man überhaupt so weit denkt
KulturPass gelauncht
Im Kontext zum Zwang zur Onlineausweisfunktion ist auch das neue Angebot des Kultusministeriums zu beachten. Dafür hat man den sogenannten KulturPass ins Leben gerufen, der sich als verstecktes Konjunkturprogramm für die arg von Corona gebeutelte Branche tarnt und Bundesbürger für Abgabe ihrer personenbezogenen Daten konditionieren soll. Dies richtet sich nämlich explizit an Menschen, die 2023 18 Jahre alt werden. Sofern sie diese Funktion aktiviert haben, können sie über eine noch separat veröffentlichte App Kunst und Kultur im Wert von 200 Euro kostenfrei genießen. An dieser Stelle empfehle ich dringend en twitter-account von Lilith Wittman.
Was sagt Ihr dazu? Wie zufrieden seid Ihr mit der Digitalisierung in Deutschland? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels
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