Dank Digital Services Act: Apple wird von der EU an die Kette gelegt

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Apple wird aller Voraussicht nach das kommende iPhone 15 mit einem USB-C-Port ausstatten und in iOS 17 erstmals die Möglichkeit einräumen, Apps aus alternativen Quellen installieren zu können. Beides n icht freiwillig, sondern auf Druck der EU-Kommission. Nun bestätigte die Europäische Union, dass Apple eines von 19 Unternehmen im europäischen Wirtschaftsraum ist, welches dem Digital Services Act unterliegt.

Apple wird dem Digital Services Act unterliegen

Letztes Jahr hat die EU den “Digital Services Act” verabschiedet und nun gibt es erste Resultate, die welche die EU in Person von Breton verärgern. Zunächst einmal bestätigte die EU, dass Apple zu den 19 Tech- Konzernen im europäischen Wirtschaftsraum gehört, die dem Digital Services Act unterliegen. Zu den weiteren Plattformen zählen:

  • Facebook,
  • LinkedIn,
  • Snapchat,
  • tiktok,
  • twitter,
  • Wikipedia,
  • Google Play
  • Spotify,
  • Amazon,
  • Booking.com,
  • Telegram,
  • eBay,
  • OnlyFans,
  • YouPorn,
  • Pornhub,
  • AliExpress
  • Pinterest

die nach dem DSA Regulierungen hinsichtlich Identitätsprüfungen auf Marktplätzen, Transparenz ihrer Algorithmen bei der eingeblendeten Vorschlägen hinnehmen müssen. Die EU hofft damit, eine Art “Digitales Grundgesetz” zu schaffen und verankert damit Sorgfaltspflichten für alle digitalen Dienste, die EU-Bürger mit Waren, Services oder Inhalten versorgen. Vor allem soll das Löschen illegaler oder strafbarer Inhalte und Kommentare forciert werden. Da Apple weit mehr als 45. Mio aktive Nutzer hat, muss das Unternehmen zusätzliche Auflagen erfüllen und ausgemachte Gefahren (wer macht diese Gefahren aus?) etwa für die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die Grundrechte und den Jugendschutz minimieren

Werbeanzeigen im iOS App Store im Visier

Im fall von Apple betrifft dies das Geschäft mit den Werbeanzeigen im iOS App Store, könnte aber auch Apple Maps tangieren – hierzu gibt es bekanntlich Pläne, ebenfalls Werbung zu schalten. Vereinfacht gesagt, muss Apple bei einer Werbung im “Heute”-Tab Werbung als solche erkennbar machen und zudem nennen, welcher Entwickler bzw. welches Unternehmen diese Werbung geschaltet hat

EU rügt Unternehmen

Im Kontext dessen rügt die EU bereits die genannten Anbieter und erklärte, dass bis zum Stichtag 17. Februar 2023 viele der gelisteten Unternehmen keine genauen Nutzerzahlen veröffentlichten. Das erzürnte Binnenmarktkommissar Thierry Breton offensichtlich:

Ich bedauere sagen zu müssen, dass es einige Online-Plattformen gibt, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Lassen Sie mich das klarstellen: Wenn ich sage, dass Online-Plattformen ‘Nutzerzahlen’ veröffentlichen müssen, dann meine ich Zahlen und nicht irgendwelche allgemeinen Aussagen.”

Breton gegenüber dem Magazin Politico

Es drohen drakonische Strafen

Am Ende könnten alle Beteiligten als Verlierer dastehen, wenngleich auf den ersten Blick nur die Unternehmen verlieren. Zunächst einmal wurde festgehalten, dass die Konzerne sich an den entstehenden Kosten beteiligen müssen, 0,05% des jährlichen Umsatz ist dafür vorgesehen. Sollten die genannten Unternehmen die Auflagen für den Digital Services Act nicht erfüllen, drohen Bußgelder von bis zu 6% des jährlichen Umsatzes, bei wiederholten Verstößen steigt der Prozentsatz an.

Klagen werden vorbereitet

Apple, Google und Meta wollen hier aber nicht tatenlos zusehen und bereiten entsprechende Klagen vor, dies berichtete unter anderem das Magazin t3n. Apple und Google stoßen sich speziell an den Auflagen für ihre App Stores, die selbst entwickelt haben und betreiben. Doch auch Facebook dürfte mit Blick auf das Löschen von Inhalten nicht erfreut sein. Schon jetzt ist das Netzwerk kaum in der Lage, hier entsprechend selektiv zu agieren. So werden eigentlich harmlose Kommentare aus Angst vor Strafen der Behörden gleich massenhaft entfernt, Nutzer blockiert und andererseits verbleiben kritische Inhalte auf der Plattform. Und es ist nicht so, als würde es kein Anschauungsmaterial geben. Artikel 13 und Artikel 17 des EU-Leistungsschutzrecht zum Schutz vor geistigen Eigentum ist schon jetzt eine Krücke.

Was sagt Ihr dazu? Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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