Apple im Visier des Bundeskartellamts

Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,

Der regulatorische Gegenwind wird für Apple rund um den Globus immer härter. Kurz vor dem Osterwochenende gab das Bundeskartellamt nun bekannt, sich Apple bezüglich der Wettbewerbspraktiken vorzunehmen.

Im Visier des Bundeskartellamts

Die deutsche Kartellamtsbehörde gab am Gründonnerstag bekannt dass Apple nach dem deutschen Wettbewerbsgesetz einer „erweiterten Missbrauchskontrolle“ unterliegt. Konkret äußert sich der Präsident des Bundeskartellamts wie folgt dazu:

Apple hat eine wirtschaftliche Machtposition auf allen Märkten, was zu einem Handlungsspielraum führt, der nicht ausreichend vom Wettbewerb kontrolliert wird. Basierend auf seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone betreibt Apple ein weitreichendes digitales Ökosystem, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa und der Welt für den Wettbewerb von großer Bedeutung ist. Mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store hält Apple eine Schlüsselposition für den Wettbewerb sowie für den Zugang zum Ökosystem und zu Apple-Kunden. Diese Entscheidung ermöglicht es uns, wettbewerbswidrige Praktiken gezielt zu ergreifen und sie effektiv zu verbieten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

Bedeutet, dass Apple auch gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB unterliegt. Nun hat das Bundeskartellamt die Option, in einem zweistufigen Verfahren, Apple als marktdominierendes Unternehmen wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen.

Anti-Tracking-Transparency bereits im Fokus einer Untersuchung

Im Kontext dieser Meldung, die im übrigen auch darauf basiert, dass weltweit über zwei Milliarden aktive iPhones Bestandteil eines umfassenden Öko-Systems sind, wird bereits die Anti-TRacking-Transparency unter die Lupe genommen. Diese führte Apple mit dem Uopdate auf iOS 14.5 ein, wie hier berichtet. Die Untersuchung läuft bereits seit 2022.

Apple ist nicht allein

„Fairerweise“ muss man hier jedoch festhalten, dass Apple in dieser Riege mit den „Vorwürfen“ nicht allein ist. Nahezu identische Untersuchungen laufen bereits gegen Facebook, Google und seit kurzem auch gegen Microsoft – alle mit dem gleichen Verweis auf der Dominanz ihrer jeweiligen Plattformen. Deshalb ist auch im Fall bei Apple nicht zeitnahe mit einer Entscheidung zu treffen.

Was sagt Ihr dazu? Wie findet Ihr das Vorgehen der Wettbewerbsbehörden? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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