Interessant: Schufa-Scoring verstößt wohl gegen geltendes Europarecht

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Eine Institution beeinflusst jeden deutschen Bundesburger, ob er will oder nicht. Die Rede ist von der Schufa. Dieses Unternehmen steht seit Jahren in der Kritik, weil das Sammeln der Daten und die Errechnung des sogenannten Schufascores nicht immer transparent sind. So können beispielsweise fehlerhaft übermittelte Daten das Rating deutlich verschlechtern – und Mobilfunkverträge oder Finanzierungen scheitern lassen. Nun könnte das Schufa-Scoring jedoch vor dem Aus stehen.

Schufa-Scroing verstößt gegen Europäisches Recht

Konkret ging es darum, ob die automatisch gesammelten Daten, die in das Scroing einfließen, gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Laut einer Meldung des Europäischen Gerichtshofs ist dies nicht mit der DSGVO vereinbar und verstößt somit gegen geltenes Recht. Zu diesem Schluss ist zumindest der Generalanwalt Priit Pikamäe in seinem Schlussantrag zur Rechtssache C-634/21 gekommen und verweist seinerseits auf ein in der DSGVO formuliertes Recht, eine automatisierte Profiling-Bewertung als EU-Bürger eben nicht hilflos hinnehmen zu müssen.

Verwaltungsgericht Wiesbaden brachte den Stein ins Rollen

Stein des Anstoßes war das Verwaltunsggericht Wiesbaden, was eine gewisse Brisanz aufweist – hat die Schufa Holding ihren Hauptsitz ebenfalls in Wiesbaden – welches nach einer Beschwerde des hessischen Datenschutzbeauftragten aktiv wurde. Die SCHUFA müsse also ihre Methoden für die Berechnung des Score-Wertes offenlegen und detailliert darlegen, welche Kriterien die Ergebnisse in welchem Umfang beeinflusst haben. So heißt es wie folgt:

„……bereits die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen, eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhende Entscheidung darstelle, die der betroffenen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfalte oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtige, wenn dieser mittels personenbezogener Daten der betroffenen Person ermittelte Wert von dem Verantwortlichen an einen dritten Verantwortlichen übermittelt werde und jener Dritte nach ständiger Praxis diesen Wert seiner Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person maßgeblich zugrunde lege.“

Pikamäe

Unklare Konsequenzen

Bis Kunden die vollständige Löschung der automatisch generierten Daten für das Auto-Scoring beantragen können, sind noch einige Hürden zu nehmen. Es handelt sich hier um ein Schlussplädoyer des Generalanwalts. Allerdings wird dieses von den zuständigen Richterinnen und Richtern in der Beratung für ein notwendiges Urteil entsprechend berücksichtigt. Eine detaillierte Zusammenfassung des Pikamäe-Gutachtens hat der Gerichtshof der Europäischen Union heute in seiner Mitteilung 49/23 abgedruckt, welche hier im PDF-Format zum Download bereitsteht.

Was sagt Ihr dazu? Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Schufa gemacht? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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