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Das Smartphone ist quasi unser digitales Herz geworden: Nahezu unser gesamtes Leben haben wir auf diesen Geräten organisiert. Aus diesem Grund hat Apple auch die Sicherheit erhöht und bietet seit 2012 die Möglichkeit an, das iPhone biometrisch zu schützen. Genau diesbezüglich gibt es nun ein bemerkenswertes Urteil des landgerichts Ravensburg
Behörden dürfen Verdächtige zwingen, Ihr Smartphones mittels Fingerabdruck zu entsperren
In dem betreffenden Fall geht es um den Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegenüber der Polizei weigerte sich der Beschuldigte, sein Handy selbst per Fingerabdruck zu entsperren. Es ging dabei um ein Fall, in dem die Behörden zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt ermitteln. Die ermittelnden Beamten vermuteten auf dem Gerät nähere Informationen zu dem Delikt. Der zuständige Ermittlungsrichter ordnete daraufhin an, dass die Polizei nach § 81b Abs. 1 StPO Fingerabdrücke abzunehmen und diese für die Entsperrung des Smartphones zu verwenden. Nun bestätigt das Gericht in zweiter Instanz das Vorgehen der Ermittlungsbehörden: Das vom Rechtsanwalt Detlef Burhoff veröffentlichte Urteil weist die Beschwerde des Beschuldigten als unbegründet ab.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind der Schlüssel
In dem Urteil des Landgerichts Ravensburg wurde das Vorgehen nun bestätigt. Dabei bezog sich das Urteil auf den Paragrafen, der sich auf die Handhabe der erkennungsdienstlichen Maßnahmen konzentriert. Dieser regelt das Erfassen von Personen via Fingerabdrücke sowie dem Abgleich bereits erfasster Fingerabdrücke. Aufgrund des „technikoffenen Ansatzes“ des Gesetzestextes, so die Argumentation der 2. Strafkammer des Landgerichts Ravensburg, sei auch die Abnahme des Fingerabdrucks zur Entsperrung eines Smartphones gerechtfertigt. Auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bleibe gewahrt: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bleibe hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück
Face ID davon zurzeit unberührt
Dieses Urteil ist nicht überraschend, schließlich ist das in den USA schon längst Standard. Nur der Passcode mittels Ziffern bleibt geschützt. Vereinfacht gesagt, darf die Strafverfolgungsbehörde nicht in den Kopf hineinschauen. Wie dem auch sei, unklar ist, was mit Face ID passiert. Aktuell ist davon auszugehen, dass die gesichtsentsperrung davon nicht betroffen ist – da wir hierzulande nicht auf die Identifizierung mittels Gesichtscans zurückgreifen. Aber besagter “technikoffener” Ansatz dieses Paragrafen könnte dies ändern.
Was sagt Ihr dazu? Wie findet Ihr das Urteil? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels
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