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Streamingdienste bekamen vor noch nicht allzu langer zeit uneingeschränkte Zustimmung, nun wendet sich das Blatt aber. Abonnenten merken immer häufiger, dass sie auf die Gunst der Streamingdienste angewiesen sind. Das gilt für Inhalte und die Preisgestaltung. Und die ist nun auch bei Disney+ Bestandteil einer Klage.
Wir erinnern uns
Zur Einführung von Disney+ berechnete der Disney-Konzern eine monatliche Gebühr von 6,99€ – für 4k, Dolby Atmos und den Stream auf bis zu vier Geräten gleichzeitig. Damit war man mit Blick auf den Inhalte-Katalog unschlagbar günstig. Anfang 2021 jedoch erhöhte man den Preis um knapp 30%, hier berichtet. Abonnenten mussten nun fortan 8,99€ pro Monat bzw. 89,99€ pro Jahr investieren. Angesichts der Inhalte immer noch das beste Preis-Leistungsverhältnis.
Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhung
Als Grundlage für die Preiserhöhung verwies Disney+ lediglich auf seine AGB und genau wie bei Netflix sind diese nun aufgrund der Formulierung Bestandteil einer Klage des Verbraucherschutzes. Nach rund anderthalb Jahren zieht man nun vor Gericht, da man die Passage, auf die sich Disney+ beruft, als unzulässig erachtet. Disney+ behielte sich vor, die Preise mit Wirkung zu Beginn eines neuen Abo-Zeitraums zu ändern, ohne darüber zu informieren, von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig ein könnten.

Der Verbraucherschutz lässt durch eine Sprecherin ausrichten, dass diese Klausel unrechtmäßig ist. Verbraucher können bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, wie hoch eventuelle Preiserhöhungen ausfallen können.
„Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens“
Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB
Zudem räumt Disney+ zwar die Möglichkeit ein, der Preiserhöhung zu widersprechen, ohne jedoch die möglichen Konsequenzen zu benennen.
Schlüssige Begründung muss vorliegen
Analog zu Netflix monieren die Verbraucherschützer in der Klage gegen Disney+, dass der Streamingdienst keine konkreten Gründe anführt, die zu einer Preiserhöhung führen können. Über eine simple Preiserhöhung seine Unternehmensgewinne zu erhöhen, so nicht rechtens. Übrigens, Disney+ wurde zuvor erfolglos abgemahnt, deshalb nun die eingereichte Klage vor dem Landgericht Potsdam. Disney+ dürfte im Fall einer Niederlage die AGB schnellstmöglich anpassen. Welche mögliche Kompensation für geschädigte Verbraucher erwarten können und wie diese umgesetzt wird, ist indes noch unklar.
Was sagt Ihr dazu? Wie zufrieden seid Ihr mit Disney+? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels
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