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Ein Mobilfunkchip bzw. ein Mobilfunkmodem zu bauen, ist auch heute noch mit Abstand das Komplizierteste an einem Smartphone. Das musste auch auch Apple leidvoll erfahren und seine ambitionierten Pläne mit dem eigenen Modem nach hinten verschieben. Doch Qualcomm ist nicht der Einzige, der Patente von Schlüsseltechnologien hält. Auch Ericsson, der Netzwerkausrüster, mischt hier mit. Und augenscheinlich hat Apple gegen Patente verstoßen
Verletzte Apple 5G-Patente von Ericsson
Apple sprang als letzter großer Hersteller erst mit dem iPhone 12 auf die 5G-Technologie um, welches der iPhone-Konzern erst 2020 einführte. Schon kurz danach tauchten erste Anschuldigungen von Ericsson auf. Nun wurde am Wochenende ein interessanter Gerichtsentscheid bekannt, der Apple vor große Probleme stellen dürfte.
5G-Patent von Ericsson ist rechtmäßig
Der Patentstreit zwischen Apple und Ericsson wurde auch in Kolumbien in der Hauptstadt Bogota geführt und hier gibt es nun ein Entscheid, der Apple nicht gefallen wird. Der Juzgado 042 Civil del Circuito de Bogota in der kolumbianischen Hauptstadt erklärte im April, dass Apples 5G-Hardware gegen Anspruch 13 des kolumbianischen Patents NC2019/0003681 verstößt. Laut FOSS heißt es, dass die Patente als wesentlich für die 5G-Technologie ist und somit der Anspruch von Ericsson legitimiert. Dieses Patent wurde rückwirkend ab 2019 bis 2037 dem Netzwerkausrüster gutgeschrieben
Apple darf keine 5G-Modelle in Kolumbien einführen
Das Gericht ordnete dann am 6. Juli eine einstweilige Verfügung an, die Apple Colombia S.A.S., die Tochtergesellschaft des Unternehmens Cupertino im Land, bewirkte. Im Rahmen der einstweiligen Verfügung ist es Apple untersagt, Produkte, die gegen das Patent verstoßen, zu importieren, zu verkaufen, zu werben oder anderweitig zu vermarkten, d.h. jedes mit 5G ausgestattete iPhone oder iPad. Konkret sind das folgende Modelle:
- iPhone 13 Pro Max
- iPhone 13 Pro
- iPhone 13
- iPhone 13 Mini
- iPhone SE 2022
- iPhone 12 Pro Max
- iPhone 12 Pro
- iPhone 12
- iPhone 12 Mini
- iPad Pro 2021
- iPad Air 5
- iPad mini 6
as Gericht ordnet auch die kolumbianische Zollbehörde, die Direccion de Impuestos y Aduanas Nacionales, an, die Einfuhr der betroffenen Hardware zu verhindern. Apple legte natürlich Berufung gegen das Urteil ein, aber es gibt eine ungewöhnliche Notiz in den Verfahren. Richter Ronald Neil Orozco Gomez entschied, dass Apple keine “Antiklageanordnung” aus einem fremden Land beantragen oder durchsetzen kann, die die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung verhindern oder einschränken kann. Das erste Gericht der Welt, das eine Anti-Antiklage-Einstweilige Verfügung in einem Standard-Essential Patent (SEP) erteilte, war das Landgericht München I (Nokia gegen Continental, 2019; 21. Zivilkammer, dann unter dem präsidierenden Richter Tobias Pichlmaier). Seitdem hat das Münchner Gericht seine Anti-Antiklage-Rechtsprechung weiterentwickelt, um seine Zuständigkeit für deutsche Patente (oder in den meisten Fällen die deutschen Teile europäischer Patente) vor ausländischen Eingriffen zu schützen, einschließlich der Tatsache, dass Anti-Antiklage-Einstweilige Verfügungen auf Präventivbasis verfügbar sind, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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Risiko für Ericsson zahlt sich aus
Der Netzwerkausrüster Ericsson ist nicht auf Rosen gebettet, weshalb eine Einigung bezüglich einer entsprechenden Nachzahlung von Lizenzgebühren naheliegt. Wie schlecht es Ericsson gingt, zeigt dieser Vorgang: Ericsson musste eine Anleihe von 50.000 US-Dollar platzieren, um diesen Rechtsstreit überhaupt finanzieren zu können.
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Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels
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