EU befreit Kunden bis 2032 von Roaming-Gebühren

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Die EU hat mit Blich auf den Bereich “Digitales” zuletzt mit äußerst irritierenden Vorschlägen für Furore gesorgt, um es diplomatisch auszudrücken. So möchte man sämtliche Privatsphäre aushebeln und vornherein gleich in sämtlichen Messengern mitlesen. Zur Abwechslung tut di EU aber wieder einmal wirklich was für seine Bürger.

Weiterhin keine Kosten für Roaming innerhalb der EU

Meinen ersten Mobilfunkvertrag habe ich irgendwann 2005 abgeschlossen, an mobiles Internet war in der heutigen Form noch lange nicht zu denken. Das wandelte sich erst ab 2007. Doch das Telefon/ Smartphone wurde schnell zur Kostenfalle, wenn man ins EU-Ausland fuhr. Erst 2017 gelang es, Telefonate, SMS und Datenverbindungen ohne Aufpreis für Nutzung im EU-Ausland für die Kunden durchzusetzen. Diese Verordnung wäre zu heute ausgelaufen. Doch die EU verlängerte diese nun und bringt gleich noch entscheidende Verbesserungen auf den Weg.

Bis 2032 keine zusätzlichen Kosten

Ab heute tritt die neue Verordnung in Kraft, die unter dem Namen “Roaming zu Inlandspreisen” läuft, und gilt bis 2032. Damit können Reisende in der EU und im EWR weiterhin ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen. Dabei hat die Europäische Kommission vor allem das mobile Internet entscheidend verbessert. Kunden haben nun auch im Ausland Anspruch darauf, dass das mobile Internet die gleiche Qualität wie das heimische Netz hat – ob das aus Sicht deutscher Kunden zum Vorteil gereicht, einmal dahingestellt.

“Wir können auf Reisen in der EU ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen. Das ist ein sehr spürbarer Vorteil unseres europäischen Binnenmarkts. Durch die Verlängerung dieser Vorschriften werden die Roaming-Entgelte zwischen den Betreibern wettbewerbsfähig bleiben und können die Verbraucherinnen und Verbraucher für die nächsten zehn Jahre weiterhin aufschlagsfreie Roaming-Dienste in Anspruch nehmen.“

Margrethe Vestager

Das betrifft aber nur den Mobilfunkstandard: Sie sagt nämlich aus, dass auch im Ausland 5G bereitgestellt werden muss, es muss allerdings nicht die gleiche Geschwindigkeit vorliegen. Die Roaming-Verordnung verbessert außerdem den Zugang zu Notrufen in der gesamten EU und gewährleistet klare Informationen über Dienste, für die möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen.

Versteckte Kostenfallen müssen transparenter werden

Darüber hinaus zielt die aktualisierte Verordnung darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, indem Netzwerkanbieter verpflichtet werden, Kunden besser über die Arten von Dienstleistungen zu informieren, die im Roaming zusätzliche Kosten verursachen können. Als Beispiel werden Bordnetze bei Airlines genannt, doch auch bei kostenpflichtigen Kunden-Hotlines muss ab sofort eine zusätzliche Information bereitgestellt werden.

Neue Tarife bei der Telekom

Im Zuge dessen will ich mir noch einmal den Hinweis gestatten, dass ab heute die neuen Tarife bei der Telekom greifen. Die Details dazu findet Ihr hier. Allerdings dürfte eine Vielzahl der Kunden bereits in die neuen Tarife migriert worden sein, die Telekom begann bereits vor rund einer Woche mit dem Vorgang.

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