Apple lässt sich “realityOS” als Marke schützen

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Es ist ein offenes Geheimnis, dass Apple mindestens an einer Brille zur erweiterten Realität arbeitet. Auch das dazugehörige Betriebssystem ist schon geleaked worden, wie hier berichtet. Nun lässt sich der Konzern den Namen sogar markenrechtlich schützen.

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“realityOS” wird markenrechtlich geschützt

Apple hat einen Antrag eingereicht, mit dem sich das Unternehmen den Namen “realityOS” markenrechtlich schützen lässt. Dazu gibt es ein paar interessante Details, wie Parker Ortolani berichtet. Ihm wurde der Antrag für den Markennamen bereits am 08. Dezember 2022 eingereicht und bezieht sich ausdrücklich auf Kategorien wie “Peripheriegeräte”, “Software” und vor allem “tragbare Computerhardware” – das dürfte kein Zufall sein. Damit dürften die letzten Zweifel an den Plänen Apples bezüglich eines Mixed-Reality-Headset bzw. VR-Headsets beseitigt werden. Das Mixed-Reality-Headset soll zunächst an den Start gehen, mehrere 1.000 Euro kosten und sich vornehmlich an professionelle Nutzer richtet. 

Apple nutzt Scheinfirmen

Apple ist natürlich zu clever, um die Anmeldung des Markennamens direkt unter eigenen Namen vorzunehmen. Der iPhone-Konzern nutz dazu eine Scheinfirma namens „Realityo Systems LLC“. In der Vergangenheit verwendete Apple etwa schon „Yosemite Research LLC“, um macOS-Namen wie „Yosemite“ oder „Big Sur“ markenrechtlich schützen zu lassen.  Beide Unternehmen lassen sich außerdem auf eine Postanschrift zurückführen, die zu einer Firma gehören, die sich auf Markenrechtsanträge spezialisiert hat. Nachdem Parker den Antrag teilte, entdecken findige User auf twitter die gleichen markenrechtlichen Anmeldungen für “realityOS” in anderen Ländern wie Uruguay und Uganda

Die gleiche Firma meldete den Markennamen imD ezember 2021 bereits in Brasilien an und erneuerte die Anfrage im Mai 2022. Einige dieser Marken wurden mit einem Logo unter Verwendung der proprietären Typografie San Francisco von Apple eingereicht. Gleichzeitig hat die Marke RealityOS den 8. Juni 2022 als Frist für die “internationale Einreichung” beim USPTO. Das ist nur zwei Tage nach der WWDC. Den Einreichungen fehlt auch ein “Nutzungsnachweis”, der bestätigt, dass realityOS mit einem unveröffentlichten Produkt zusammenhängt. Dementsprechend ist es nicht gesichert, dass Apple zur WWDC22 tatsächlich entsprechende Hardware vorstellen wird.

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