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Die Bundesnetzagentur sorgt heute für einen Paukenschlag, der die Entscheider in Bonn und in Düsseldorf bei der Telekom und Vodafone vor schwierige Entscheidungen stellen dürfte. Die Zero-Rating-Angebote werden untersagt und dürfen nicht mehr vermarket werden
Was ist Zero-Rating?
Vor allem das Stream On-Angebot der Telekom war direkt zum Marktstart höchst umstritten und hatte teils wechselhafte Auflagen und Urteile bekommen. Die könnt Ihr hier und hier nachlesen, Vereinfacht gesagt, darf Datenverkehr im Netz, egal, aus welcher Quelle dieser stammt, behandelt werden. Dies war jedoch der zentrale Aspekt der Zero-Rating-Angebote: Anfallender Datenverkehr teilnehmender Dienste wurde nicht auf das im Tarif inkludierte Datenvolumen angerechnet. Da die Telekom dies zunächst nur im Inland ermöglichte und diese Funktion im EU-Roaming zunächst untersagte, schaltete sich sogar der Europäische Gerichtshof ein:
Europäisches Urteil stammt von September 2021
Mit Blick auf diesen Umstand hatte der Europäische Gerichtshof diese Zero-Rating-Angebote für unzulässig erklärt. Dabei ging es um die Ungleichbehandlung innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Daraufhin passte die Telekom die Option an und ermöglichte fortan die Nutzung von Stream On auch im europäischen Ausland. Doch das ist nicht ausreichend, wie nun die Reaktion der Bundesnetzagentur zeigt
Bundesnetzagentur verbietet Vermarktung und Verkauf
Die Bundesnetzagentur hat heute die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ untersagt. Doch das ist noch nicht alles. Außerdem erhob die Bundesnetzagentur die Auflage, dass diese Option in den aktuell bestehenden Verträgen ebenfalls beendet werden muss. Das ist ein absoluter Hammer. Die Bundesnetzagentur äußert sich dazu wie folgt:
“Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass die Zero Rating-Optionen „Stream On“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs. Bei Zero Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.“
Klaus Müller, Vorsitzender Bundesnetzagentur
Knappe Umsetzungsfristen
Wie Ernst es der Bundesnetzagentur damit ist, lässt sich auch an den eng gefassten Umsetzungsfristen erkennen. Die Vermarktung für Neukunden muss bis zum 01. Juli 2022 erfolgen. Bei ihren Bestandskunden haben die Telekom und Vodafone bis Ende März 2023 Zeit, die Tarife anzupassen.
Entwicklung ungewiss
Das ist ein schwerer Schlag für die beiden Mobilfunkanbieter und die Auswirkungen daraus sind ungewiss: Ein nicht erheblicher Teil der Kunden dürfte gerade wegen des Zero-Rating-Angebotes Kunde bei Telekom oder Vodafone geworden sein, die werden nun eine Kompensation fordern. Eigentlich bleibt hier nur die Option übrig, das Datenvolumen massiv zu erhöhen – das dürfte die teuren Tarife noch weiter nach oben treiben.
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels
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