Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,
der Kauf eines Mac war noch nie besonders günstig, weder für Privatleute noch für Selbstständige. Beide können den Kauf aber steuerlich geltend machen, vor allem in Zeiten des Home Office. Selbstständige kennen das schon länger und sind deshalb vor allen mit den Begriffen “AFA” und “Geringwertiges Wirtschaftsgut” besonders gut vertraut. Hier lauerten aber einige Gefahren, die hauptsächlich über den Kaufpreis definiert waren
Abschreibungen waren kompliziert
Selbständig nutzbare Computer oder auch Software durfte man bisher im Jahr der Anschaffung nur unter bestimmten Voraussetzungen komplett absetzen: Nur eigenständige Geräte und nur bei einem Kaufpreis unter 800 Euro ohne Mehrwertsteuer. Der Mac Mini fiel so beispielsweise raus, da noch ein externer Monitor sowie Maus und Tastatur benötigt werden.
Aber auch ein MacBook konnte man sich vollständig abschreiben, Grund war der hohe Anschaffungspreis von deutlich über 1000,00€, im Fall des aktuellen MacBook Pro 13,3″ liegt dieser ja bei 1449,00€. Hier betrug die Dauer der Abschreibung drei Jahre, doch dies hat sich erfreulicherweise geändert.
Neue Regelung ermöglicht Abschreibung innerhalb eines Jahres
Am 19. Januar jedoch wurde diese Regelung gekippt: Das Finanzministerium hat nun einen neuen Beschluss auf den Weg gebracht, nachdem nun die Abschaffung auch teurer Computer nun innerhalb eines Jahres möglich ist. Dies gilt nicht nur ab sofort, sondern auch rückwirkend zum 01. Januar 2021
Anlage N
Angeben können Arbeitnehmer ihre Kosten auf der Anlage N. Für Unternehmer und Selbstständige gilt die Abschreibung für Gewinnermittlungen ab 2021. Die Abschreibung beginnt bei einem Kauf 2021 mit dem Monat des Kaufs und wird dann durch zwölf geteilt. Sie können also bei einem Kauf im März zehn Zwölftel im Steuerjahr 2021 abschreiben und zwei Zwölftel 2022. Die Abschreibung als GWG gilt aber weiterhin – hier kann der volle Kaufpreis in der rückwirkenden Steuererklärung für 2021 abgeschrieben werden.
Stolperfalle bei gemischter Nutzung
Das deutsche Finanzamt wäre aber nicht das deutsche Finanzamt, wenn es nicht auch einen Stolperstein parat hätte. Der betrifft nämlich die gemischte Nutzung des Rechners: Nutzen Sie ihn zu 50 Prozent beruflich, können Sie nur 50 Prozent abschreiben. Nutzen Sie den Rechner nur zu 10 Prozent privat, gilt laut Buhl aber eine sogenannte 10-Prozent-Hürde und sie können ihn trotzdem komplett angeben. Wird er zu weniger als 10% beruflich genutzt, ist ebenfalls kein Abzug möglich.
Das macht den Kauf eines neuen mac für mich auf jeden fall etwas attraktiver. Wie schaut es denn bei Euch aus? Schreibt mir Euer Feedback in die nachfolgenden Kommentare.
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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Was passiert mit Rechnern, die vor 2021 gekauft wurden und noch nicht komplett abgeschrieben sind?
Die verbleiben in der alten Abschreibung