Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,
wir sind uns alle einig, dass Corona für eine der größten Verwerfungen in der jüngeren Geschichte verantwortlich ist. Das gilt auch für die Wirtschaft, insbesondere hier bei uns in Deutschland. Deshalb hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen und Wirtschaftspakete verabschiedet. Eines davon ist die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer von aktuell 19% auf 16% – so wie es von 1998 bis 2007 Usus in Deutschland war.
Telekom ist #Dabei
Wenngleich diese Maßnahme noch nicht formell beschlossen ist, der Deutsche Bundestag wird dies aller Voraussicht am kommenden Montag, den 29.06.2020 tun, hat die Telekom heute die Teilnahme hinter den Kulissen bestätigt.
Man habe sich in der Corona-Krise „mit zahlreichen kostenlosen Angeboten als verlässlicher Partner gezeigt“ und bereite deshalb gerade die entsprechenden Umstellungen vor.
Dies ist mit einigem, erheblichen Aufwand verbunden, denn die Absenkung der Mehrwertsteuer von aktuell 19% auf 16% soll schon zwei Tage später am 01. Juli 2020 in Kraft treten – allerdings natürlich nur befristet.
Die Schwierigkeiten der Umstellung liegen dabei im Detail. Gutschriften bleiben – unabhängig von der Senkung der Mehrwertsteuer – in der Höhe unverändert. Bei der Telekom und sicher auch bei anderen Anbietern gilt z.B. für eine Router-Gutschrift in Höhe von 80 Euro, oder beim TV-Online-Vorteil in Höhe von 120 Euro etc. weiterhin der gleiche Brutto-Wert, das bedeutet: Mit reduzierter Mehrwertsteuer ist die Gutschrift – rein netto gerechnet – dadurch sogar einen Tick höher als vorher.
Auch die übrigen Netzbetreiber ziehen mit
wie im vorherigen Absatz angedeutet, ziehen mit Vodafone und Telefónica (o2) auch die übrigen Netzanbieter mit und bepreisen ihre Tarife mit der neuen Mehrwertsteuer. Laut dem Maßnahmenpaket soll die reduzierte MwSt. bis zum 31.12.2020 gelten und am 01. Januar 2020 wieder automatisch auf 19% angehoben werden.
Es werden also durch die Bank weg die monatlichen Grundgebühren krummer und somit günstiger werden. Dabei versicherten alle Netzanbieter, dass Kunden bei ihren Verträgen nicht aktiv werden müssten. Man werde die Umstellung automatisch vornehmen und mit der nächsten Monatsrechnung abrechnen.
Sonderfall Prepaid
Etwas schwieriger gestaltet sich der Prepaid-Bereich, da Guthaben hier ohne die Mehrwertsteuer verkauft werden – nur der einmalige Anschaffungspreis der SIM-Karte wird mit einer MwSt. ausgewiesen. Diese taucht nämlich erst während des Telefonats auf, was ein steuerrechtlich ungemein komplexer Sachverhalt ist – welches auch nur wenige Steuerexperten wirklich verstehen dürften.
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick

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