Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,
manchmal liegen Freud und Leid sehr nahe beieinander, dass muss Apple gerade heute erst wieder erfahren. Nachdem Apple heute morgen verkündete, dass der App Store in 2019 519 Mrd. US-Dollar umsetzte, wie hier von mir berichtet, gab es am Nachmittag einen Rückschlag.
App-Store-Regeln im Fokus der Behörden
Die Untersuchung, wie Apple im Bezug auf seine Regeln für App-Entwickler mit eben jenen umgeht, ist auf eine Beschwerde Spotifys zurückzuführen. Die Untersuchungen betreffen vor allem die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren.
Dabei beziehen sich die Untersuchungen konkret auf die Anwendung der Regeln aller Apps, bei denen Apple mit eigenen Apps und Diensten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im direkten Wettbewerb stehen. Die dafür zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu Folgendes:
„Mobilfunkanwendungen haben die Art und Weise, wie wir auf Inhalte zugreifen, grundlegend verändert. Apple legt die Regeln für den Vertrieb von Apps an Nutzer von iPhones und iPads fest. Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Torwächters“ eingenommen. Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert. Ich habe daher beschlossen, Apples App-Store-Regeln und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Wettbewerbsrecht genau zu prüfen.“
Zwei Punkte stehen dabei besonders im Fokus
Innerhalb der Untersuchung will die Kommission insbesondere zwei Regelungen untersuchen, die Apple als Vereinbarung für Entwickler von Apps festgelegt hat, die sie auf iDevices anbieten wollen:
- Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30% auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
- Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.
Die Wettbewerbsbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten sowie Apple wurden heute über die Einleitung des Verfahrens unterrichtet. Dabei erklärte die EU-Kommission noch einmal, dass es für den Abschluss der Untersuchung keine verbindliche Frist gibt. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren wie der Komplexität des Falles, die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens mit der Kommission sowie die Ausübung der Rechte auf Verteidigung zusammen – es kann also durchaus mehrere Jahre dauern.
Naturgemäß wollten sich weder Apple noch Spotify in einem weitergehenden Statement zur Einleitung dieser Untersuchung äußern.
Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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