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In der Schweiz ist die Gewährleistung auf die Hardware 2 Jahre. Apple weigert sich dieses Gesetz anzuwenden!
Hallo Roland,
Mit dem Schweizer Recht kenne ich mich nicht aus. Hier in Deutschland gilt dies allerdings auch, mit einer Einschränkun. Nach dem ersten sechs Monaten ab Kauf Datum tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Kunde muss also nachweisen, dass der beanstandete Mangel am Kauf tag vorlag. Wie schaut es da diesbezüglich bei Euch Eidgenossen aus?