Noch kurz notiert: Netflix darf Preise nicht willkürlich während eines laufenden Abos anpassen

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Die Inflation dieses Jahr mit rund 5% ist so hoch wie noch nie, da reagiert man besonders sensibel auf jede Preiserhöhung und damit kommen wir zu Netflix. In den vergangenen drei Jahren gab es insgesamt drei Preiserhöhungen und die nächste dürfte eigentlich nicht lange auf sich warten lassen – doch diesbezüglich gibt es frohe Kunde aus Berlin

Erfolgreiche Klage gegen Netflix

Ursprünglich ging Netflix für den Premium-Tarif mit 9,99€ an den Start, lange ist es hier. Nach der letzten Preiserhöhung liegt der Preis nun bei 17,99€, egal ob Neu- oder Bestandskunde. Das wollte die Verbraucherzentrale nicht ohne Weiteres auf sich sitzen lassen und sah sich die Nutzungsbedingungen etwas genauer an. Diese Klauseln zur Preisanpassung seien zu unklar formuliert und man klagte vor dem Landgericht Berlin dagegen – mit Erfolg

Gericht moniert mangelnde Transparenz

Stein des Anstoßes für die Klage der Verbraucherzentrale war der Punkt 3.5 in den Nutzungsbedingungen von Netflix. In diesem räumt sich das Unternehmen vergleichsweise viel Spielraum ein: Tarife dürfen nach eigenem „billigen Ermessen“ geändert werden. Als Gründe hierfür listet Netflix unter anderem „Produktions- und Lizenzkosten“ sowie „allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten“ auf. Hier fehle es „erheblich“ an Transparenz eine Einschätzung, welche das Landgericht Berlin teilt. Wortwörtlich heißt es in den AGB bei Netflix wie folgt:

„Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“

AGB Netflix

Dies ist dem Landgericht Berlin nicht eindeutig genug definiert. Abonnenten müssten eine Möglichkeit haben Preisänderungen nachzuvollziehen. Da Netflix aber nicht eindeutig genug definiert, wie sich Betriebs-und Produktionskosten auf den Abo-Preis auswirken, können Kunden dies nicht plausibel nachvollziehen. Deshalb ist die aktuelle Formulierung ungültig. Zudem bemängelte das Landgericht nach Angaben der Verbraucherzentrale auch den fehlenden Hinweis auf mögliche Kostenanpassungen zu Gunsten der Abonnenten. Netflix hätte zu einseitig auf mögliche Preiserhöhungen hingewiesen, ebenfalls mögliche Vergünstigungen aber nicht erwähnt. Das Urteil könnt Ihr übrigens hier genau nachlesen.

Nächste Preiserhöhung kündigt sich an

Im Zuge dessen wird es spannen zu sehen sein, ob Netflix die Preise hierzulande wieder erhöhen wird. In den USA müssen Kunden seit kurzem nun 19,99 US-Dollar für den Premium-Tarif bezahlen, hier von mir berichtet. Das ist deshalb nicht unwichtig, da diese Preiserhöhungen kurz nach dem Heimatmarkt auch hierzulande eingeführt wurden.

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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