Elementarer Sieg für Apple: App Store ist kein Monopol – Klage abgewiesen

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Nicht nur in Europa steht Apple wegen seinem iOS App Store am Pranger, auch in den USA steht der iPhone-Konzern deshalb vor Gericht und konnte hier einen eminent wichtigen Etappensieg erringen. Denn das Bundesgericht hat eine Sammelklage zugunsten von Apple abgewiesen.

App Store kein Monopol

Dieses urteil war zu erwarten, hatte Apple ein ähnlich gelagertes Verfahren bereits gegen Epic Games gewonnen. Der zuständige Bundesrichter Edward Chen wies laut Courthouse News nicht nur ihren Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab, sondern auch die Klage an sich. In seiner 34 Seiten langen Begründung der Zurückweisung fand er deutliche Worte, welche Apples Position in laufenden und künftigen Wettbewerbsklagen und -verfahren stärken dürfte. Geklagt hatten die Entwickler der App Coronavirus Reporter. Die App wurde nicht für den App Store zugelassen, da Apple im Zusammenhang mit Covid-19 nur Apps von staatlichen Stellen oder Gesundheitsbehörden zulässt.  Mit der „Class Action Lawsuit“ wollten sie das Unternehmen dafür zur Rechenschaft ziehen – scheiterten aber jetzt auf ganzer Linie.

Wettbewerbsrecht wird nicht unterlaufen

Grund für die Niederlage war die Argumentation der Kläger. Diese warfen Apple in mehreren Aspekten ein monopolistisches Verhalten vor, etwa im Smartphone-Sektor insgesamt sowie im Hinblick auf den Vertrieb von Apps für Mobilgeräte. Der Richter Chen wies darauf hin, dass diese Vorwürfe in der Klage zu weit und zu schwammig gefasst sein. Diese Begriffe seien zu weit gefasst und damit ungenau, befand der Richter. Wesentlich wichtiger für Apple ist jedoch ein anderer Teil der Begründung: Zwar verfügt der iPhone-Konzern seiner Meinung nach beim iOS App Store ohne Zweifel über eine Monopolposition, diese sei aber juristisch nicht zu beanstanden. Solche „Single-Brand-Markets“ seien nicht unüblich, so der Richter, und daher für sich betrachtet noch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Klage ist hier schlicht und ergreifend einfach schlecht vorbereitet gewesen – so der Tenor der Branchenmedien.

Apple sammelt Munition für zukünftige Verhandlungen

Das ist nun das zweite Urteil bezüglich eines nicht vorhandenen Monopols, welches Apple für sich verbuchen kann. Der iPhone-Konzern bekommt hier als weitere Argumente, die man für zukünftige Verhandlungen bei Kartellverhandlungen auch in anderen Ländern nutzen kann.

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick a.k.a. Meister des Apfels

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