StreamOn darf ohne Konsequenzen weiter angeboten werden – vorerst

Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf meinem Blog,

die Deutsche Telekom darf zunächst aufatmen und den durchaus umstrittenen Dienst „StreamOn“ weiterhin anbieten – ohne Sanktionen der Bundesnetzagentur befürchten zu müssen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen hat heute in einer Zwischenentscheidung beschlossen, dass die BundesNetzagentur ihren entsprechenden Bescheid nicht durchsetzen darf.

Bevor der Entscheid der Regulierungsbehörde durchgesetzt darf, muss das OVG zunächst über eine früher eingereichte Beschwerde der Telekom gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgericht vom 20.11.18 entscheiden. Dort hatte das Kölner Gericht zunächst einmal die Auflagen der BundesNetzagentur „in vollem Umfang“ bestätigt. Dagegen hatte der Bonner Mobilfunkkonzern eine Beschwerde eingereicht die trotz Eilantrags erst jetzt entschieden wurde.

Dabei muss man unterscheiden, dass das Angebot an sich nicht gegen die Netrzneutralität verstoße; konkret geht es im Detail um die Ausgestaltung des Angebotes.

So stößt sich die BundesNetzagentur konkret an zwei Punkten hinsichtlich der Buchungsbedingungen sowie dem EU-Roaming. Speziell das EU-Roaming ist der Behörde ein Dorn im Auge. Die Telekom platziert das Angebot als Inlands-Option und schließt eine Nutzung im EU-REoaming aus. So werden alle anfallenden Datenmengen im EU-Ausland auf das im Tarif enthaltene Datenvolumen angerechnet was laut Auffassung der Behörden irregulär ist.

Zudem wird bemängelt, dass erst ab dem Tarif MagentaMobil M auf das Angebot zugegriffen werden kann.

Bevor jetzt allerdings gejubelt wird; es handelt sich hierbei lediglich um einen Aufschub einer finalen Entscheidung.

Die Reguzlierungsbehörde kündigte bereits an, dass man an den Auflagen sowie dem Bußgeld von 200.000,00€ festhalten werde. Die Telekom seinerseits kündigte an, dass sich für die bisherigen Nutzer von StreamOn nichts ändern werde. Begründet wird dies mit dem Erfolg von StreamOn sowie der damit verbundenen Belebung des Mobilfunkmarktes.

Es bleibt auf jeden Fall spannend und das endgültige Urtiel dürfte zumindest für den deutschen Mobilfunkmarkt eine Zäsur darstellen – egal, in welche Richtung das Urteil gefällt wird.

Wer von Euch hat den StreamOn zu seinem Vertrag dazu gebucht? Euer Feedback ist wie immer in den nachfolgenden Kommentaren erwünscht.

Macht´s gut und bis zum nächsten Mal hier auf dem appletechnikblog, Euer Patrick

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